Rechtsanwalt Ulrich Burr
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Das Landgericht Köln hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Kundin erhebliche Verletzungen von einem Friseurbesuch davongetragen hat. Sie hatte sich die Haare färben lassen und durch falsche Handhabung der Blondiercreme Verätzungen zugezogen. Das Gericht sprach ihr Schmerzensgeld zu
Die Klägerin ließ sich im Friseursalon des Beklagten blonde Haarsträhnen färben. Durch eine Mitarbeiterin wurde eine entsprechende Blondiercreme auf das Haar der Klägerin aufgetragen. Diese verursacht ... > > >